Die Maßnahme tritt am 1.6.2026 in Kraft

Der Rat hat heute aktualisierte Vorschriften über die Zusammensetzung, die Kennzeichnung und die Bezeichnung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Trockenmilch förmlich angenommen.

Ziel der aktualisierten „Frühstücksrichtlinien“ ist es, den Verbrauchern dabei zu helfen, fundiertere Entscheidungen zu treffen, für mehr Transparenz über den Ursprung von Erzeugnissen zu sorgen und Lebensmittelbetrug zu verringern.